Freigabe der öffentlichen Sportanlagen für den kontaktlosen Sport

06. 05. 2020

Liebe Sportfreunde, 

die öffentlichen Sportanlagen sind ab sofort wieder für den kontaktlosen Sport freigegeben.

Das Bolzbergstadion und die Tennisanlage stehen für den Trainings- und Übungsbetrieb somit

wieder zur Verfügung und können genutzt werden.

Die Nutzung ist nur unter Einhaltung von erheblichen Auflagen gestattet

  • Einhaltung der Abstandsregel von 2 m beim Übungs-/Trainingsbetrieb.

 

  • Umziehräume und Duschen sind nicht zu benutzen. Der Gang allein zur Toilette ist gestattet.

 

  • Ein Zusammensitzen nach dem Sport ist nicht erlaubt. Trainingsbesprechungen sind unter Wahrung der Abstandsregeln auf dem Platz gestattet.

 

  • Doppelspiele beim Tennis sind nicht gestattet.

 

  • Es finden keine Wettkämpfe statt.

 

  • Die Regeln der einzelnen Fachschaften im DOSB sind anzuwenden

 

Unsere Sporthalle und die Landkreishallen bleiben wie auch das Freibad und das Hallenbad weiterhin vorerst geschlossen.
Verstöße gegen die Landes–Verordnung werden durch Ordnungsämter und Polizei verfolgt und geahndet. Die Übungsleitungen tragen die Verantwortung zur Einhaltung der Regeln.
 

Der Vorstand